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Prozess / AGB
Presber · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der PRESBER GmbH · Stand September 2026

Hinweis: Diese Geschäftsbedingungen sind ein Entwurf als Arbeitsgrundlage und noch nicht anwaltlich geprüft. Vor dem Einsatz im Geschäftsverkehr sollten sie von einer Rechtsanwaltskanzlei auf die tatsächlichen Leistungs-, Zahlungs- und Haftungsregelungen der PRESBER GmbH abgestimmt werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PRESBER GmbH, Aarstraße 254, 65232 Taunusstein (nachfolgend ‚Presber‘) gegenüber ihren Auftraggebern.

(2) Die Leistungen von Presber richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Presber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen — insbesondere Office-Consulting, Planung und Design, Einrichtung sowie Bauausführung und Mieterausbau.

(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Darstellungen auf dieser Website, in Broschüren, Visualisierungen und Mustern dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

(3) Presber ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Nachunternehmer und Partnerbetriebe einzusetzen.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von Presber sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die in Angeboten genannten Bindefristen sind einzuhalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Presber oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.

(3) Kostenschätzungen und Budgetrahmen in frühen Projektphasen sind unverbindliche Prognosen und keine Festpreiszusagen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Bestandspläne, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zur Baustelle oder Fläche sowie für die Bereitstellung von Strom, Wasser und, soweit erforderlich, Lager- und Abstellflächen.

(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen. Mehraufwendungen trägt der Auftraggeber.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden.

(2) Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von Presber nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Presber ist berechtigt, dem Projektfortschritt entsprechende Teil- und Abschlagsrechnungen zu stellen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Änderungs- und Zusatzwünsche des Auftraggebers werden in Textform dokumentiert und als Nachtrag beauftragt.

(2) Zusätzliche Leistungen werden nach den vereinbarten Sätzen, andernfalls nach den üblichen Vergütungssätzen von Presber abgerechnet. Auswirkungen auf Termine und Kosten werden vor Ausführung mitgeteilt.

§ 8 Abnahme

(1) Erbrachte Bau- und Ausbauleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme wird protokolliert.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll aufgenommen und in angemessener Frist beseitigt.

(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, ohne eine Abnahme zu erklären, gilt die Leistung nach Ablauf von zwölf Werktagen als abgenommen.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Presber leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr. Bei Bauleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Bauwerke.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen.

(3) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder auf vom Auftraggeber beigestellte Materialien und Vorleistungen zurückgehen.

§ 10 Haftung

(1) Presber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Presber.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Einrichtungsgegenstände und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Presber.

§ 12 Nutzungsrechte an Planungsleistungen

(1) An Entwürfen, Plänen, Visualisierungen und Konzepten verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte bei Presber.

(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das vertraglich vereinbarte Projekt.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für weitere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Presber.

§ 13 Referenznennung

Presber ist berechtigt, das realisierte Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu benötigen und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsinformationen vertraulich.

(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Presber.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen richten Sie an info@presber.de oder telefonisch an 06128 84086. Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

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